(überarbeitet am 9. April 2022)
Seit Sonntag, den 3. April, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung des Landes. Damit entfallen viele der bisher gültigen Regelungen, auch für die Amateurmusik.
Die folgenden Empfehlungen beruhen auf der aktuellen Studienlage des Clusters Wissenschaft des Bundesmusikverbands Chor und Orchester (BMCO) sowie deren regelmäßig aktualisierten Publikation Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen des Kompetenznetzwerks NEUSTART AMATEURMUSIK und dessen Schutzkonzepts.
Wir empfehlen all unseren Aktiven folgende Maßnahmen:
- Verantwortungsbewusste Teilnahme an Proben und Konzerten (z. B. nicht mit Krankheitssymptomen und nach engem Kontakt zu Infizierten),
- Freiwillige Selbst- oder Schnelltests vor den Proben,
- Kontrolle der Raumluftqualität und regelmäßiges Lüften,
- Einhalten der Abstände entsprechend der räumlichen Möglichkeiten (>1,5 Meter).
- Tragen einer Maske (medizinische Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in Innenräumen
Stand: 09.04.2022