An- und Abmeldungen

Der Unterricht erfolgt durch unsere vier diplomierten Musikpädagoginnen Karin Berger, Marianne Berger, Andrea Rimmele und Bärbel Bilger.
Zusammen mit dem Unterricht bei einer Lehrkraft des Vereins, wird auch die Mitgliedschaft im Verein selbst eingegangen. Mit Vertragsabschluss zum Unterricht ist somit eine Beitrittserklärung zum Akkordeon-Spielring abzugeben. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern hat ein Erziehungsberechtigter dem Verein beizutreten.

An- und Abmeldungen vom Unterricht sind schriftlich an die jeweilige Lehrkraft zu richten. Der Beitritt wie die Kündigung der Mitgliedschaft im Akkordeon Spielring sind an den Verein selbst zu richten, ebenfalls in schriftlicher Form.

Beitrittserklärung downloaden

Anmeldungen zum Unterricht
Anmeldungen zum Unterricht sind in der Regel nur zum Beginn des Schulhalbjahres (zum 1. Oktober und zum 1. April) möglich. Sofern es die Kapazitäten und der organisatorische Ablauf erlauben, sind in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft weitere Anmeldungen möglich.
Anmeldeformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Lehrkraft.

Abmeldungen zum Unterricht
Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, sind Abmeldungen nur mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende des Schulhalbjahres (zum 30. September und zum 31.März eines Jahres) möglich. Die Abmeldung muss der jeweiligen Lehrkraft schriftlich innerhalb der Frist zugehen.
Im Bereich der elementaren Musikerziehung ist die Abmeldung erst zum Ende des Kurses möglich. Der Kurs der Früherziehung dauert in der Regel ein Jahr, der des Musikgartens ein halbes Jahr.
In begründeten Einzelfällen (z.B. Krankheit, Wegzug) kann die Lehrkraft Ausnahmen zulassen.

Kündigung der Mitgliedschaft beim Verein
Parallel zu Abmeldung vom Unterricht ist auch die Mitgliedschaft beim Verein – so denn gewollt – schriftlich zu kündigen.

Kündigungsformular downloaden